Sie sind mit zu niedrigem Abstand (5/10, 4/10 oder 3/10) geblitzt worden? Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog, eine Übersicht möglicher Messfehler und können kostenlos einen Einspruch prüfen:
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 75 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 160 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 75 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 160 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 180 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 400 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit einen Abstandsverstoß begangen haben, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Um eine Messung mit dem beliebten Abstandsmessgerät VKS 4.5 ordnungsgemäß überprüfen zu können, ist es wichtig, die Tatvideosequenz mit voller Auflösung und verlustarmer Kompression anzusehen. Nur durch die Bereitstellung der Tatvideosequenz kann eine eigenständige und unabhängige Bewertung des Tatvorwurfs erfolgen.
Es ist derzeit nicht klar, inwieweit das Auswertepersonal sich ausschließlich auf die Inaugenscheinnahme der Einzelbilder beschränkt oder ob die Videosequenz auch zur Beurteilung des dynamischen Fahrablaufs herangezogen wird.
Ähnlich wie beim VKS 3.0 beschränkt sich das Auswertepersonal jedoch in der Regel darauf, lediglich eine Auswertung über eine bestimmte Messstrecke vorzunehmen. Auf diese Weise kann seitens der Behörde keine Bewertung der Kausalität und Konstanz des Geschwindigkeits- und Abstandsniveaus vorgenommen werden, da die Messwerte in Relation gesetzt werden müssen.
Die Genauigkeit von Abstandsmessungen hängt von mehreren Faktoren, wie Kamerawinkel, Auflösung und Verkehrsdichte ab. Schon leichte Verzerrungen können zu falschen Abstandsberechnungen führen. Des Weiteren können Witterungsbedingungen wie Sonnenstrahlen, Regen, Nebel oder Schnee die Sichtbarkeit beeinträchtigen und somit die Messgenauigkeit verringern.
Ein weiteres Problem ist die Identifikation von Fahrzeugen oder Objekten im Bild. Wenn das System Schwierigkeiten hat, Fahrzeuge korrekt zu erkennen oder von anderen Objekten zu unterscheiden, kann dies zu falschen Abstandsmessungen führen.
Wenn Sie einen Abstandsverstoß begangen haben, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen von der zuständigen Behörde. In diesem Bogen werden Sie aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie haben die Möglichkeit, zuzugeben oder zu bestreiten, dass Sie den Abstandsverstoß begangen haben. Sie können auch weitere Angaben zum Sachverhalt machen.
Wenn die Bußgeldstelle an dem Abstandsverstoß nach der Anhörung festhält, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen das Bußgeld mitgeteilt, das Sie zu zahlen haben. Außerdem werden Ihnen eventuelle Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot mitgeteilt.
In seltenen Fällen kann es auch sein, dass Sie direkt einen Bußgeldbescheid erhalten, ohne dass Sie zuvor einen Anhörungsbogen erhalten haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Abstandsverstoß eindeutig ist, z. B. durch eine Videoaufnahme oder eine Messung durch eine Radarfalle. Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert die Möglichkeit für einen Einspruch zu prüfen.
Der angemessene Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen im Straßenverkehr ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden. Laut Straßenverkehrsordnung sollte dieser Abstand ausreichend groß sein, um selbst bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs sicher anhalten zu können.
Die Regelung ist dabei klar, wenn auch nicht in exakten Maßen definiert: Es geht darum, immer genügend Raum zwischen Ihrem Fahrzeug und dem vor Ihnen fahrenden zu lassen, um auf unerwartete Situationen reagieren zu können. Die Herausforderung besteht jedoch darin, diesen Abstand korrekt einzuschätzen.
Diese Regeln können Ihnen dabei helfen, einen sicheren Abstand je nach Ihrer Geschwindigkeit und den Straßenbedingungen anzupassen, was besonders wichtig ist, da sich der nötige Anhalteweg mit steigender Geschwindigkeit verlängert.
Diesen Abstand können Sie praktisch mit Hilfe der regelmäßig am Straßenrand positionierten Leitpfosten abschätzen. Diese sind in Deutschland standardmäßig 50 Meter voneinander entfernt. Indem Sie den Zeitpunkt beobachten, zu dem das vorausfahrende Fahrzeug an einem Leitpfosten vorbeifährt, und dann den Zeitpunkt, zu dem Sie denselben Leitpfosten passieren, können Sie beurteilen, ob Ihr Abstand angemessen ist.
Liegt weniger als die Hälfte Ihrer Tachoanzeige (in Sekunden) zwischen diesen beiden Zeitpunkten, ist Ihr Abstand zu gering. Diese Regel hilft, auf Autobahnen und Landstraßen einen sicheren Abstand zu wahren und trägt wesentlich zu Ihrer Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer bei.
Quellen:
[1] Bussgeldportal.de, 28.08.2023, Abstandsmessung VKS 3.0 & 4.5: Einspruch wegen Messfehlern?
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[3] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten
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