Sie sind geblitzt worden? Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog, eine Übersicht möglicher Messfehler und können kostenlos einen Einspruch prüfen:
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 20€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 40€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 60€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 100€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 30€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 50€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 70€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 115€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Die Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr wird zunehmend durch moderne Messgeräte wie Poliscan Speed & Fm1, Traffistar S330/350, ESO 3.0 & 8.0, sowie mobile Lasermessgeräte unterstützt.
Doch auch Laserblitzer sind anfällig für Messfehler. Insbesondere, wenn diese mobil oder als Blitzeranhänger eingesetzt werden. Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Messgeräte und können eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung anfordern:
Blitzer | Verkehrsverstöße | Einspruch möglich? |
---|---|---|
Einseitensensor 1.0/3.0/8.0 | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Koaxialkabelmessung | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Monocam | Handy am Steuer | Kostenlos prüfen |
Mobile Lasermessung | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Multanova 6f | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Poliscan Speed / FM1 | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Provida 2000 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffistar S330/S350/Minirack | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Traffipax Speedophot | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffipax Traffiphot | Rote Ampel | Kostenlos prüfen |
VKS 3.0/4.5 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Die Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte 14.783 Bußgeldbescheide und entdeckte in 56% der Fälle Fehler:
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten oder werden als Zeuge befragt? Dann ist das der ideale Zeitpunkt einen Einspruch prüfen zu lassen. Unsere Verkehrsrechtsexperten können häufig bereits nach kurzer Ansicht des Behördenschreibens abschätzen, ob es bei der Messung zu Fehlern gekommen ist. Das Schreiben von der Bußgeldstelle können Sie unkompliziert über unser Online-Formular hochladen oder im Anschluss per E-Mail übermitteln.
Ja, die Ersteinschätzung ist völlig unverbindlich und kostenfrei. In der Regel erhalten Sie bereits innerhalb von wenigen Minuten Rückmeldung zu Ihren Chancen für einen Einspruch. Auf Wunsch können Sie den Einspruch bundesweit einlegen – ohne das ein Termin vor Ort notwendig ist.
Auch im Jahr 2024 ist das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts höher als außerorts. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einer Tempo-30- oder Tempo-50-Zone geblitzt wurden. Auch außerorts sind die Strafen nicht vom Strafentyp abhängig, sondern auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen gleich.
Wenn Sie innerorts 16 bis 20 km/h bei einem Tempolimit von 50 zu schnell gefahren sind, ist die prozentuale Überschreitung wesentlich höher als auf einer Autobahn bei einem Tempolimit von 130 km/h. Außerdem gibt es innerhalb von Ortschaften Zonen in denen Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders streng eingehalten werden sollten, wie Schulen, Kindergärten und Pflegeheime.
Auch ein Fahrverbot für Ersttäter wird innerorts bereits ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h verhängt. Außerorts müssen Ersttäter erst ab 41 km/h Ihren Führerschein bei der Bußgeldstelle abgeben.
Punkte werden erst ab einer bestimmten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung vergeben und können zu weiteren Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Bei einer Überschreitung von 21 km/h bis 30 km/h innerorts und 21 bis 40 km/h außerorts mit einem PKW oder Motorrad gibt es einen Punkt in Flensburg.
Bei einer Überschreitung von 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts handelt es sich um eine grobe Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten. Punkte werden erst dann in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Sie sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW oder Niedersachsen zu schnell gefahren und geblitzt worden und suchen nach dem Bußgeldkatalog der Bundesländer?
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße in Deutschland gilt einheitlich für alle Bundesländer. Das bedeutet, dass die Strafen und Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und andere Regelwidrigkeiten auf deutschen Straßen in allen Regionen identisch sind.
Der Gesetzgeber schafft durch die Straßenverkehrsordnung eine einheitliche Grundlage für die Verkehrssicherheit und sorgt dafür, dass Verkehrsteilnehmer bundesweit die gleichen Konsequenzen für Regelverstöße erfahren.
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 15.12.2023, Verkehrsauffälligkeiten
[3] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten
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