Sie sind geblitzt worden? Nutzen Sie die Chance auf Einstellung des Bußgeldverfahrens und prüfen Sie kostenlos einen Einspruch. Denn viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, wie eine Studie aufdeckt:
Blitzer | Verkehrsverstöße | Einspruch möglich? |
---|---|---|
Einseitensensor 1.0/3.0/8.0 | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Koaxialkabelmessung | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Monocam | Handy am Steuer | Kostenlos prüfen |
Mobile Lasermessung | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Multanova 6f | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Poliscan Speed / FM1 | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Provida 2000 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffistar S330/S350/Minirack | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Traffipax Speedophot | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffipax Traffiphot | Rote Ampel | Kostenlos prüfen |
VKS 3.0/4.5 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Eine Studie der Sachverständigengesellschaft VUT-Verkehr untersuchte 14.783 Bußgeldbescheide und entdeckte in 56% der Fälle Fehler, die einen Einspruch begünstigen. Hier finden Sie eine Übersicht der bekannten Fehler und eine Liste der aktuellen mobilen und stationären Blitzer.
Blitzer | Verkehrsverstöße | Einspruch möglich? |
---|---|---|
Einseitensensor 1.0/3.0/8.0 | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Koaxialkabelmessung | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Monocam | Handy am Steuer | Kostenlos prüfen |
Mobile Lasermessung | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Multanova 6f | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Poliscan Speed / FM1 | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Provida 2000 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffistar S330/S350/Minirack | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Traffipax Speedophot | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffipax Traffiphot | Rote Ampel | Kostenlos prüfen |
VKS 3.0/4.5 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Ein Verstoß gegen Verkehrsregeln, sei es durch zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel oder das Nutzen des Handys am Steuer, kann rasch zu einem Bußgeldbescheid führen. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot, was insbesondere für Berufsfahrer gravierende Auswirkungen auf ihre Existenz haben kann.
Trotz dieser Folgen sollten Betroffene wissen, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft sein können und daher angefochten werden können. Gründe für einen Einspruch können sein:
Bußgeldbescheide müssen bestimmten formalen Vorgaben entsprechen, die fehlerhaft sein können. Dazu zählen beispielsweise fehlende oder falsch ausgewiesene Aktenzeichen, unklar formulierte Rechtsbelehrungen oder fehlerhafte Angaben zum Zeitpunkt und Ort des vermeintlichen Verstoßes.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist es ratsam, den Bescheid auf Messfehler zu überprüfen. Fehler bei der Messung, ein unkorrekter Aufbau oder eine falsche Platzierung der Messgeräte können vorliegen.
Wenn der Fahrer auf einem Blitzfoto nicht eindeutig identifizierbar ist, kann gegen dieses Beweismittel Einspruch eingelegt werden.
Die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel nur drei Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid erst nach 3 Monaten, ist dieser unwirksam und kann angefochten werden – es sei denn die Verjährungsfrist wurde unterbrochen.
Die Verjährungsfrist für einen Bußgeldbescheid kann durch mehrere Umstände unterbrochen werden. Der häufigste Grund ist der Versand eines Anhörungsbogens. Dann beginnt die 3-Monatsfrist erneut. Allerdings kann die Verjährungsfrist von 3 Monaten nur einmal unterbrochen werden.
Gemäß Gesetz muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden. Im Falle von Urlaub oder Krankenhausaufenthalten während dieser Frist kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern der Aufenthalt nachgewiesen werden kann.
Die zuständige Bußgeldbehörde ist übrigens immer die Behörde, in deren Verwaltungsbezirk der Blitzer steht bzw. die Verkehrskontrolle statt gefunden hat. Wichtig ist auch, dass Sie die Form wahren und den Einspruch schriftlich, per Fax oder über einen Anwalt für Verkehrsrecht einreichen.
Der Einspruch muss schriftlich formuliert werden, wobei der Versand per Brief oder Fax an die Bußgeldbehörde erfolgen kann. Eine klare Regelung für den Einspruch per E-Mail existiert nicht. Die Angabe des Aktenzeichens, Datum, Ort und Unterschrift sind erforderlich, eine Begründung jedoch nicht zwingend.
Es wird empfohlen, im Zweifelsfall einen Anwalt einzuschalten, da Laien Schwierigkeiten haben können, ihre Interessen ohne Akteneinsicht durchzusetzen.
Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Bei Anerkennung eines Fehlers endet das Bußgeldverfahren, andernfalls lehnt die Behörde den Einspruch ab und übergibt den Fall dem Amtsgericht.
In diesem Fall ist eine rechtliche Vertretung vor Gericht ratsam, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten übernehmen kann.
Hauptversammlung-Ergebnisse:
Die Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den Erfolgsaussichten und der Höhe der Strafe ab. Eine ausführliche Beratung durch einen Anwalt kann hierbei hilfreich sein. Berufsfahrer sollten insbesondere bedenken, dass ein Fahrverbot existenzgefährdend sein kann.
Ein Bußgeldbescheid ist immer mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Diese Kosten beinhalten die Verfahrensgebühren (mindestens 25,- €) sowie die Auslagen für die Zustellung per Einschreiben (in der Regel 3,50 €). Bei höheren Bußgeldern können die Gebühren maximal 5 Prozent der Bußgeld-Summe betragen.
Tipp: Ein erfolgreicher Einspruch gegen Bußgeldbescheid kann nicht nur das drohende Bußgeld, sondern auch die Gebühren im Bußgeldverfahren verhindern.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Strafen für Verkehrordnungswidrigkeiten. Die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2024, der bundesweit gilt.
Unter der Tatbestandsnummer im Bußgeldbescheid können Sie die genau Strafe nachsehen und mit den aktuellen Bußgeldtabellen abgleichen. Oder sie nutzen unseren Online-Check und fordern eine kostenlose Auswertung von unseren Experten an, die Ihren Bußgeldbescheid gerne auf Fehler untersuchen.
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] VUT-Verkehr, Statistische Auswertung Gegenstand: 14.783 Vorgänge zu Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten
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