Auf unserem Portal bussgeldeinspruch.org bieten wir Ihnen Informationen rund um Ordnungswidrigkeiten und Ihre Strafen im Straßenverkehr. Neben den aktuellen Bußgeldtabellen können Sie kostenlos einen Einspruch prüfen. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Bitte beachten Sie, dass für die Fahrzeugtypen Bus, LKW und PKW mit Anhänger höhere Strafen gelten.
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 20€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 40€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 60€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 100€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 30€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 50€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 70€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 115€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Das Überfahren einer roten Ampel wird nach §132 Bkat (Bußgeldkatalogs-Verordnung) mit Bußgeld, Punkten und bei einer langen Rotzeit auch mit einem Fahrverbot bestraft. Hier finden Sie die aktuellen Strafen und können den Vorwurf kostenlos auf Fehler prüfen lassen.
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
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Ampel bei rot überfahren | 90€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 200€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 240€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Rote Ampel nach mehr als 1 Sekunde überfahren | 200€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 360€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|
Ohne anzuhalten nach rechts abgebogen | 70 € | 1 Punkt | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 100 € | 1 Punkt | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt | Kostenlos prüfen |
+ Behinderung von Fußgängern oder Fahrradfahrern | 100 € | 1 Punkt | Kostenlos prüfen |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit eine rote Ampel überfahren, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Handy am Steuer wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann sich die Strafe erhöhen und ein Fahrverbot hinzukommen. Die aktuellen Strafen im Überblick:
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Nutzung des Handys als Fahrer | 100€ | 1 Punkt | Nein | Kostenlos prüfen |
+ andere gefährdet | 150€ | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
+ mit Sachbeschädigung | 200€ | 2 Punkte | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Blitzer-App genutzt | 70€ | 1 Punkt | – | Kostenlos prüfen |
Beim Fahrradfahren telefoniert | 55€ | – | – | Kostenlos prüfen |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit mit Ihrem Handy am Steuer geblitzt werden, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands ist eine Ordnungswidrigkeit und wird je nach Geschwindigkeit und Abstand im Verhältnis zum Tachowert mit Bußgeld, Punkten und mit einem Fahrverbot bestraft. Die aktuellen Bußgeldtabellen:
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
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Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 75 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 160 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 75 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 160 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Tachowert | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll |
---|---|---|---|---|
Weniger als 5/10 der Geschwindigkeit | 100 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 4/10 der Geschwindigkeit | 180 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
Weniger als 3/10 der Geschwindigkeit | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Weniger als 2/10 der Geschwindigkeit | 320 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Weniger als 1/10 der Geschwindigkeit | 400 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit einen Abstandsverstoß begangen haben, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den Bußgeldkatalog zuletzt am 01.09.2023 aktualisiert. Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bleiben auch 2024 weiter bestehen.
Viele Betroffene wurden in einem anderen Bundesland geblitzt, z.B. in Hessen oder Niedersachsen und wohnen aber in Bayern oder Berlin. Für die Strafe hat das keine Bedeutung. Der Bußgeldkatalog bestimmt zentral für die Deutschland die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Länder haben daher keinen eigenen Bußgeldkatalog.
Im aktuellen Punktesystem werden Verkehrssünder nur noch für Verstöße mit Punkten belegt, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Das Punktesystem im Straßenverkehr ist relativ einfach aufgebaut: Je nach Schwere des Verstoßes gibt es 1, 2 oder 3 Punkte. Wer 8 Punkte angesammelt hat, muss seinen Führerschein abgeben:
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert Verkehrssünder regelmäßig über Eintragungen auf ihrem Punktekonto. So werden sie rechtzeitig auf unangemessenes Fahrverhalten aufmerksam gemacht und haben Gelegenheit, ihr Fahrverhalten zu korrigieren oder in speziellen Seminaren Punkte abzubauen.
Punkteabbau
Punkte können durch Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abgebaut werden. Dies ist möglich, solange die Punktezahl nicht mehr als 5 beträgt. Für jeden absolvierten Seminartag werden 1 Punkt abgezogen.
Verfall der Punkte
Punkte verfallen nach bestimmten Fristen, die von der Schwere des Verstoßes abhängen:
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 15.12.2023, Verkehrsauffälligkeiten
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