Sie sind geblitzt worden? Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Fahrverbot aufgrund von Messfehlern vermeiden oder in ein Bußgeld umwandeln lässt:
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 20€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 40€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 60€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 100€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 30€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 50€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 70€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 115€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Nicht nur bei Tempoüberschreitungen ab 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat. Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog für weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
Um ein Fahrverbot zu verhindern oder zu umgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wurde das Fahrverbot im Bußgeldbescheid angekündigt, können Betroffene innerhalb von einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Folgende Begründungen sind möglich:
Über unser Online-Formular können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall von einer erfahrenen Verkehrsrechtskanzlei erhalten. Ihr Behördenschreiben können Sie unkompliziert digital übermitteln.
In der Regel kann ein Fahrverbot nicht in ein Bußgeld umgewandelt werden. Stellt das Fahrverbot für den Betroffenen aber nachweisbar eine unzumutbare Härte (Härtefallregelung) dar, können die Behörden Ausnahmeregelungen treffen. In diesem Fall wird das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt, die sich in der Regel auf das Doppelte bis Fünffache des einfachen Bußgeldes beläuft.
Um ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln zu können, muss der Betroffene zunächst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens muss der Betroffene dem Gericht nachweisen, dass das Fahrverbot für ihn eine unzumutbare Härte darstellt. Als Gründe für eine unzumutbare Härte können beispielsweise gelten:
Die Erfolgsaussichten einer Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe sind von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig. In der Regel ist es ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Den Führerschein müssen Sie abgeben, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass Sie gegen den Bußgeldbescheid nicht mehr Einspruch eingelegt haben oder dass Ihr Einspruch vor Gericht zurückgewiesen wurde.
Ersttäter (in den letzten 2 Jahren wurde kein Fahrverbot verhängt) müssen den Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft der Bußgeldstelle zu Verwahrung abgeben. Den Zeitpunkt dürfen Sie selbst bestimmen. Bei Wiederholungstätern bestimmen die Behörden den Abgabezeitpunkt.
Im Bußgeldkatalog sind härtere Strafen für Wiederholungstäter vorgesehen. Als Wiederholungstäter werden Autofahrer dann eingestuft, wenn Sie innerhalb der vergangenen 12 Monate ein zweites Mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h erfasst werden. Das betriftt:
Die Erteilung eines Fahrverbots liegt im Ermessensspielraum der zuständigen Bußgeldstelle.
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] ADAC, 05.09.2023, Fahrverbot: Ab wann droht es? Kann man es umgehen?
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