Wer über 21 km/h zu schnell gefahren ist oder bei rot geblitzt wurde, erhält Punkte – wenn kein Einspruch erfolgreich ist. Und die Chancen stehen gut: Laut einer Studie sind 56% der Messungen fehlerhaft. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Punkte in Flensburg abfragen können, wann Punkte verjähren und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 20€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 40€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 60€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 100€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 30€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 50€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 70€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 115€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Nicht nur bei Tempoüberschreitungen ab 21 km/h drohen Punkte in Flensburg. Hier finden Sie die Punktetabellen für weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
Für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr können bis zu drei Punkte vergeben werden. Das hängt ganz von der Schwere der Tat ab. Zum Beispiel wird für einen einfachen Rotlichtverstoß ein Punkt eingetragen. Dauert die Rotphase länger als 1 Sekunde an, erhöht sich die Strafe auf zwei Punkte.
Auch Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot werden mit zwei Punkten in Flensburg geahndet, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen über 31 km/h außerorts oder 26 km/h innerorts bei Wiederholungstätern. Straftaten, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verbunden sind, führen zu drei Punkten, z.B. das Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille.
Sobald eine bestimmte Anzahl von Punkten angesammelt wurde, können kostenpflichtige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Führerschein ergriffen werden. Es existieren drei mögliche Maßnahmen, nämlich eine Ermahnung, eine Verwarnung oder die Entziehung des Führerscheins.
Die Ermahnung (4 bis 5 Punkte) zielt darauf ab, die Betroffenen zur Änderung ihres Verhaltens zu bewegen, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Eine erfolgreiche Teilnahme kann den Punktestand um einen Punkt reduzieren.
Nachdem eine Verwarnung (6 bis 7 Punkte) ausgesprochen wurde, ist eine solche Teilnahme nicht mehr möglich. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, die frühestens 6 Monate danach neu beantragt werden kann.
Jeder Autofahrer hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister, um Informationen über den eigenen Punktestand zu erhalten. Seit dem 1. November 2010 kann dies auch online über die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises beantragt werden. Hier geht´s zum Online-Formular des KBA.
Ansonsten kann die Auskunft zum Punktestand auch schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg beantragt werden. Die Identität des Antragstellers muss nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift erfolgen, was in der Regel kostenpflichtig ist, oder durch das Einreichen einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder des Passes (Vorder- und Rückseite).
Das Fahreignungsregister in Deutschland verwendet starre Tilgungsfristen für Punkte. Ein neuer Punkt führt also nicht dazu, dass die alten Punkte später verjähren. Jede Punkte-Eintragung hat ihre eigene festgelegte Tilgungsfrist, und nach Ablauf dieser Frist wird die betreffende Eintragung automatisch aus dem Punktekonto in Flensburg entfernt.
Die Tilgungsfristen variieren je nach Art der Verkehrsverstöße und reichen von 2,5 bis fünf Jahren. Für einen Verkehrsverstoß, der einen Punkt zur Folge hat, beträgt die Verjährungsfrist 2,5 Jahre. Für eine schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, die mit zwei Punkten bestraft wird, beträgt das Ablaufdatum 5 Jahre.
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Punktekatalog – Stand: 01.09.2023
[2] ADAC, 24.01.2023, Punkte in Flensburg: Was Verkehrssünder wissen müssen
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