Sie haben einen Zeugenfragebogen von einer Bußgeldstelle erhalten? Erfahren Sie jetzt, ob Sie sich oder andere belasten müssen und prüfen Sie kostenlos, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Laut einer Studie sind 56% der Messungen fehlerhaft.
Blitzer | Verkehrsverstöße | Einspruch möglich? |
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Einseitensensor 1.0/3.0/8.0 | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Koaxialkabelmessung | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Monocam | Handy am Steuer | Kostenlos prüfen |
Mobile Lasermessung | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Multanova 6f | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Poliscan Speed / FM1 | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Provida 2000 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffistar S330/S350/Minirack | Geschwindigkeit, rote Ampel | Kostenlos prüfen |
Traffipax Speedophot | Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Traffipax Traffiphot | Rote Ampel | Kostenlos prüfen |
VKS 3.0/4.5 | Abstand, Geschwindigkeit | Kostenlos prüfen |
Ein Zeugenfragebogen dient der Fahrerermittlung und wird in der Regel an den Fahrzeughalter versendet, wenn die Bußgeldstelle den Fahrer nicht identifizieren kann. Das ist vor allem bei Firmenwagen der Fall oder wenn die Ehefrau bzw. der Ehemann, ein Familienmitglied oder ein Freund gefahren ist. Denn in Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung, d.h. es kann nur der Fahrer für die Tat bestraft werden.
Sie sind verpflichtet einige Angaben im Zeugenfragebogen auszufüllen und diesen zurückzusenden. Wenn Sie das Schreiben ignorieren, werden weitere Ermittlungen der Polizei folgen. Hier sind einige Tipps für das Ausfüllen eines Zeugenfragebogens:
Der Empfänger eines Zeugenfragebogens muss zwar seine persönlichen Angaben ausfüllen, kann aber die Aussage verweigern, wenn er sich oder andere belasten würde (Zeugnisverweigerungsrecht).
Wenn Sie einen Zeugenfragebogen aufgrund einer Blitzermessung erhalten haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie einen Anwalt zu Rate ziehen möchten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Strafen zu vermeiden.
Als Zeuge falsche Angaben zu machen, ist keine gute Idee. Wer einen falschen Fahrer angibt, macht sich der Falschaussage strafbar.
Gut zu wissen: Die Ermittlung des Fahrers unterbricht im Gegensatz zu einem Anhörungsbogen nicht die Verjährungsfrist von 3 Monaten. Zieht sich die Fahrersuche in die Länge, sollte nach Erhalt eines Bußgeldbescheides, genau geprüft werden, ob die Verjährung bereits eingetreten ist.
Quellen:
[1] Die Bayerische Polizei, 09.07.2021, Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen
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